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Arbeitsvertragsklauseln (19.03.2008)

PDF: 02_Arbeitsvertragsklauseln.pdf

Seit spätestens 1.1.2003 gelten für alle Arbeitsverträge AGB-Vorschriften.

Die Konsequenz ist: Verstößt eine Klausel im Arbeitsvertrag gegen eine AGB-Vorschrift, ist sie in der Regel unwirksam. In diesem Fall ist das Gesetz maßgebend.

Unser Rat: Prüfen Sie die Klauseln in Ihren Arbeitsverträgen. Gern übernehmen wir das für Sie. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf über kontakt@mb-wilpert.de.

Unser Tipp: Sie müssen nicht sofort alle bestehenden Verträge anfassen. Da meist einmal jährlich eine Lohn- bzw. Gehaltsanpassung erfolgt, können Sie in diesem Zusammenhang die geänderten Klauseln mit einpflegen. Denken Sie dabei auch mit an folgenden Sachverhalt: Ein Arbeitsvertrag endet nicht automatisch, wenn der Arbeitnehmer das gesetzliche Rentenalter erreicht. Die richtige Formulierung liefern wir Ihnen gern im Rahmen unserer Beratung.

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