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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (05.03.2008)

PDF: 01_Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz.pdf

Die befürchtete Flut an Prozessen ist glücklicherweise (bisher) ausgeblieben. Das liegt sicher auch daran, dass die meisten Bewerber (noch) nicht wissen, was für Möglichkeiten sie haben, einen Arbeitgeber zu ärgern.

Wir müssen aber davon ausgehen, dass durch die Medien immer mehr Arbeitnehmer Informationen erhalten und diese zum Schaden eines Arbeitgebers nutzen können. Es ist also noch nicht zu spät, Ihr Unternehmen AGG-sicher zu machen. Gern übernehmen wir das für Sie. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf über kontakt@mb-wilpert.de.

Tipp: Unter www.agg-hopper.de finden Sie Infos und Urteile. Eventuell können Sie auch ermitteln, ob der klagende Bewerber es auch schon bei anderen Unternehmen versucht hat (unverbindliche Seiten-Empfehlung!).

Die Beachtung des AGG ist ein wichtiger Bestandteil von Compliance. In einer der der nächsten News werden wir auch auf dieses Thema eingehen.

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